Einen großen Stellenwert in der Ausbildung und Einsatzdienst nimmt das Tragen und Arbeiten unter Atemschutz in der Feuerwehr ein. Um ein Atemschutzgerät tragen zu dürfen , müssen die Feuerwehrkameraden und die Kameradinnen mehrere Vorrausetzungen erfüllen , und regelmäßig diese erneuern . So muss bevor man den Lehrgang zum Tragen von Atemschutzgeräten der mindestens 25 Stunden dauert , eine medizinische Tauglichkeitsuntersuchung absolviert werden , die alle 3 Jahre wiederholt werden muss. Weiterhin muß von jedem Atemschutzgeräteträger jedes Jahr , zusätzlich zum regulären Übungsdienst , ein sogenannter Streckendurchgang in einer Übungstrecke , die speziell auf die Anforderungen im Einsatz unter Atemschutz konzipiert ist , absolviert werden , unsere Kameraden fahren hierzu nach Langenselbold oder Hanau , wo solche Anlagen bei den Feuerwehren vorhanden sind. Auf Standortebene muss neben einer theoretischen jährlichen Weiterbildung ebenfalls von allen unseren 21 Atemschutzgeräteträgern und Trägerinnen mindestens 1 Übung unter Atemschutz absolviert werden . Um dies unseren Kameraden zu ermöglichen , lag der Schwerpunkt mit dem Ausbildungsthema „ Brandbekämpfung in Industrie und Gewerbebetrieben „ im richtigen Vorgehen der Trupps die unter Atemschutz zur Brandbekämpfung eingeteilt sind. Die beiden Zugführer Ottmar Walter und Sebastian Ziegler hatten hier an einem Überseecontainer verschiedene Szenarien erstellt , unter anderem mit Menschenrettung und Brandbekämpfung mit Schaum .