Herzlichen Glückwunsch auch an unsere 6 Kameraden und Kameradin zu den bestandenen Lehrgängen Truppmann 2 , Atemschutzgeräteträger und Absturzsicherung ! Sie haben zusätzlich zum normalen Dienstbetrieb in der Feuerwehr diese wichtigen Ausbildungen an Wochenenden absolviert .
Die Truppmannausbildung Teil 2 ist Bestandteil der Grundausbildung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren zur selbstständigen Wahrnehmung der Truppmannfunktion im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz sowie die Vermittlung standortbezogener Kenntnisse !
Atemschutzgeräteträger sind ein sehr wichtiger Bestandteil in einer Löschgruppe , die aus neun Feuerwehrleuten besteht , davon sind mindestens 4 Feuerwehrleute als Atemschutzgeräteträger vorzusehen. Bevor man jedoch die Ausbildung , bzw. die Tätigkeit ausführen darf , sind zusätzliche Vorgaben zu erfüllen. Man muß körperlich geeignet sein , welches in einer arbeitsmedizinischen Untersuchung festgestellt wird , die auch regelmäßig wiederholt werden muss . Weiterhin sind gesonderte jährliche Übungen zu absolvieren , wie eine Belastungsprüfung in einer Atemschutz- Übungsanlage (Hanau od . Langenselbold ) sowie mindestens 1 Einsatzübung unter Atemschutz innerhalb einer Gruppe .
Die Aufgaben der Feuerwehren nehmen seit Jahren stetig zu. Bei dieser Vielfalt an Tätigkeiten ist es nicht immer auszuschließen , das sich die eingesetzten Kräfte auch in Bereichen bewegen müssen , in denen eine Gefahr des Absturzes und somit eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben besteht . Aus diesem Grunde werden die Kameraden und Kameradinnen auch in Absturzsicherung geschult . Hier lernen Sie die Anwendung des Gerätesatzes „ Absturzsicherung „ in verschiedenen Übungen , unter anderem auch eine evtl. Personenrettung mit dem Gerätesatz oder auch die Selbstrettung !