Alarmordnung

Alarmordnung

Das hessische Ministerium des Innern hat Vorgaben für verschiedene Notfälle angeordnet , welche Rettungsgeräte , Art der Feuerwehrfahrzeuge , alarmiert werden müssen . Diese Notfälle wurden in 48 Einsatzstichworten zusammengefasst , weiterhin sind im sogenannten Meldebild , verschiedene Vorkommnisse , wie z. B. Wasser im Gebäude oder Brennt Mülleimer , den einzelnen Einsatzstichworten zugeteilt . Das Meldebild ergibt sich aus den Informationen die über den Notruf 112 gegeben werden.